Sie haben die Wahl, ob die Energieberatung zum einen eine Gesamtsanierung in einem Zug zum BEG-Effizienzhaus darstellen oder einen Schritt-für-Schritt-Fahrplan für das Gebäude erstellt werden soll. Dies wird durch die folgenden Zuschüsse gefördert...
Förderung 50% des Beratungshonorars, maximal
Durch die Erstellung eines iSFP
Vom Ist-Zustandes zum umfassenden Bericht mit ausführlichem Abschlussgespräch
Wann ist eine Energieberatung sinnvoll?
Eine ausführliche Beratung ist immer dann sinnvoll, wenn in Wohngebäuden Sanierungen in der nahen Zukunft geplant sind oder sowieso anfallen. Dann ist es besonders wichtig Konzepte zu entwickeln. Diese gehen über die Standard-Dämmstoffstärken oder Heizsysteme hinaus und berücksichtigen auch das Zusammenwirken der verschiedenen Maßnahmen. Um Fördergelder der KfW oder L-Bank zu erhalten muss aus diesem Grund auch im Vorfeld eine unabhängige Beratung durchgeführt werden. Der Berater muss speziell bei der KfW gelistet sein um diese Förderungen für den Bauherrn beantragen zu können. Es gibt neben den diversen Fördermöglichkeiten aber auch noch gesetzliche Vorgaben, wie z.B. GEG (Gebäude-Energie-Gesetz) oder Wärmegesetz Baden-Württemberg, die einzuhalten sind. Ein BAFA-Energieberatungsbericht bzw. Sanierungsfahrplan erfüllt die Anforderungen des Wärmegesetz Baden-Württemberg zu einem Drittel. Weitere zwei Drittel müssen durch andere Erfüllungsoptionen realisiert werden. Daher ist es wichtig sich im Vorfeld der Investitionen für Sanierungsmaßnahmen ausführlich und unabhängig beraten zu lassen.
Es ist die Aufgabe des Beraters dem Eigentümer die größtmöglichen Einsparpotentiale seines Gebäudes aufzuzeigen. Es geht also nicht um die Frage ob eine neue Heizung oder Dämmung, sondern vielmehr darum die anstehenden Sanierungsarbeiten möglichst kostengünstig und umweltverträglich miteinander zu verknüpfen. Denn durch eine sinnvolle Kombination von Dämmmaßnahmen, Lüftungsanlagen, Heizungserneuerung und dem Einsatz von regenerativen Energien ist sehr viel Einsparpotential vorhanden. Aber auch eine kleine Einzelmaßnahme könnte durchaus sinnvoll sein, wenn ein Konzept dahinter steht. Die Energieberatung kann Ihnen daher sehr viel Kosten ersparen, da die Sanierungsmaßnahmen direkt auf Sie und Ihr Gebäude zugeschnitten werden. Sie wird vom Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) gefördert.
Ist-Zustand - Aufnahme und Analyse
Der Ist-Zustand eines Objekts kann erst durch eine detaillierte Gebäudeaufnahme vor Ort realisiert werden. Gebäudespezifische Besonderheiten, sowie das Nutzerverhalten der Bewohner spielen bei der energetischen Bewertung eine sehr große Rolle. Die Gebäudeaufnahme ist Grundlage unserer Berechnungen und Voraussetzung für die jeweiligen KfW oder BEG- Förderprogramme.
Sanierungsvarianten
Ausgehend vom Ist-Zustand erarbeiten wir für Sie mehrere Sanierungsvarianten mit nterschiedlichen Maßnahmen. Diese sind auf Sie als Nutzer, sowie das Gebäude bzw. Sanierungsobjekt abgestimmt. Die jeweiligen Varianten werden sowohl energetisch als auch wirtschaftlich bewertet.
Kostenschätzungen
Die Kosten jeder Sanierungsvariante werden realistisch abgeschätzt. Hierbei nutzen wir unsere langjährige Erfahrung und sehr guten Kenntnisse der Marktsituation der jeweiligen Gewerke.
Einsparmöglichkeiten
Die Energieeinsparungen jeder Sanierungsvariante bzw. Maßnahmenpakete werden errechnet. Somit werden diese energetisch bewertet. In Zusammenhang mit der Kostenschätzung bewerten wir die Sanierungsvarianten auch wirtschaftlich im Hinblick auf Amortisationszeiten für die Bauherrn.
Energie-Beratungsbericht / iSFP
Die Ergebnisse fassen wir in einem ausführlichen Energie- Beratungsbericht bzw. iSFP zusammen. Für die Sanierungsmaßnahmen werden z.B. die Dämmstoffstärke und Materialeigenschaften angegeben und eine kurze Erläuterung zum Ablauf und der Ausführung gegeben. Dabei erläutern wir umfassend auf welche Besonderheiten, bei der Umsetzung der jeweiligen Gewerke, zu achten ist.
Ausführliche Erläuterung und Abschlussgespräch
Der Energie-Beratungsbericht ist Grundlage für das umfassende Abschlussgespräch. Bei diesem Termin erläutern wir Ihnen ausführlich und umfangreich die Ergebnisse der Beratung. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, bei diesem Termin sämtliche Fragen oder Anliegenmit uns zu besprechen. Sollten im Nachhinein noch Unklarheiten oder Fragen offen stehen, sind wir auch dann gerne weiterhin Ihr Ansprechpartner. Für Hausverwaltungen oder Hausgemeinschaften besteht die Möglichkeit, den Bericht mittels Beamer und Leinwand bei der Eigentümerversammlung vorzustellen. Auch hier stehen wir gerne Rede und Antwort.